Unsere Argumente gegen die Änderung des Flächennutzungsplans:

Die Bedeutung der Klimafunktion des Waldes am Joseph-Schlosser-Weg ist bedeutsam und für die Einwohner Feuchts zu erhalten.

Es wäre es extrem kurzsichtig, eine Waldfläche im Siedlungsbereich nicht zu schützen. Die kühlende Wirkung einer Waldfläche wird einmal durch die Verdunstung der Pflanzen selbst und ihre Schattenwirkung bedingt, aber auch durch den offenen lockeren Waldboden, der große Mengen Wasser speichern und auch wieder verdunsten lassen kann. Eine nachträglich gestaltete Grünanlage kann von der Bodenstruktur niemals an natürlich gewachsenen Waldboden heranreichen, Bäume mit dieser Klimafunktion brauchen mindestens 40 Jahre zum Wachsen.

Die Stadt Nürnberg hat in ihrem Stadtklimagutachten sehr gut die Auswirkungen von Grünflächen auf die nächtliche Abkühlung im Sommer untersucht, und die große Bedeutung davon erkannt! Die nächtliche Temperatur ist relevat für die Schlafqualität und damit für die Lebensqualität im Sommer. Auf der Graphik der auf Seite 37 ist Feucht erkennbar. Die kühlende Auswirkungen des Wäldchens neben der Autobahn sind erkennbar. Ebenso deutlich wird in der Graphik folgendes: Die Autobahn trennt den größeren Wald auf der anderen Seite thermisch so stark vom Bannwald ab, dass die Klimawirkung des Wäldchens für die Feuchter Bürger zum Tragen kommt.

Laut Landesentwicklungsplan 1.3 (der auch im Entwurf des Planungsbüros zitiert wird! ) „klimarelevante Freiflächen von Bebauung freigehalten werden.“ Das Wäldchen am Joseph-Schlosser-Weg ist klimarelevant, denn laut der Studie von 2018 (Moss, Doik „Influence of evaporative cooling by urban forests on cooling demand in cities“) zum Einfluß von Grünflächen auf die nächtlichen Temperaturen macht sich ab der Fläche von 0,8 Hektar die Kühlwirkung auch deutlich in den umliegenden Wohngebiete bemerkbar.

In vielen Städten wird das Problem der hohen Nachttemperaturern immer bedeutsamer und große Anstrengungen werden zur Lösung unternommen. In einer Zeit, in der die klimatischen Veränderungen noch gar nicht vollständig abzusehen sind, wäre das Roden von innerörtlichen Waldgebieten ein Fehler, der nicht mehr wiedergutzumachen wäre.

Der prognostizierte Wohnraumbedarf des ersten Vorentwurfs des Planungsbüros wurde von der Realität ad absurdum geführt.

Im ersten Vorentwurf wurde ausgehend vom Bevölkerungsstand im Jahr 2014 von 13.092 Einwohnern mit insgesamt 668.064 qm Wohnflächenbestand ausgegangen. Als Prognose für das Jahr 2030 wurden 14.000 Einwohner mit einer prognostizierten Wohnfläche von unfassbaren 803.997 qm angenommen. Die zusätzlichen 135.000 qm „Wohnflächenbedarf“ wurde auf erschreckende 41 ha Nettobauland hochgerechnet.
Schon laut überarbeiteten Entwurf des Planungsbüros wurden für das Jahr 2017 die 14.000 Einwohner fast erreicht, nämlich 13.856. Sie wohnen insgesamt auf 682.529 qm. Somit wurden nicht rund 135.000qm Wohnfläche zusätzliche benötigt, sondern nur rund 14.000! Ein Fehler in der Größenordung von Faktor 10 macht die Maßlosigkeit der Prognose überdeutlich.
Deshalb soll unter der vom allen Ebenen (LEP, Regionalplan, Bundesebene) geforderten Vorgabe des Flächensparens eine Neuausweisung von Wald oder Wiese als Bauland unterbleiben.

Für Einzeleinwendungen können Sie sich hier an unseren Argumenten bedienen oder Sie füllen eine unserer vorformulierten Einwendungen aus und geben Sie im Rathaus ab.

Grünland dient als Hochwasserschutz

Dank ihrer durchgehenden Pflanzendecke, dem stark durchwurzelten Boden sowie dem höheren Humusgehalt können Wiesen und Weiden deutlich mehr Wasser speichern als Ackerflächen. Der sogenannte Oberflächenabfluss (Wasser, das sofort wieder abfließt) ist deshalb nur halb so hoch. Pro Quadratmeter sind es bis zu zwei Liter. Niederschläge gelangen dadurch zeitverzögert in unsere Bäche und Flüsse, wodurch das Hochwasser niedriger oder vielleicht sogar ganz ausfällt. Grünland zu erhalten ist also aktiver, natürlicher Hochwasserschutz. Moosbach ist von Wasserläufen durchzogen, viele Häuser sind stehen sehr nahe am Ufer. Durch die Klimaveränderung sind Starkregenereignisse häufiger zu erwarten.

„Etwa die Hälfte (46 Prozent) der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist versiegelt, das heißt mit Gebäuden oder Anlagen bebaut oder für Fahrbahnen, Parkplätze und Gehwege asphaltiert, betoniert, gepflastert oder verdichtet und anderweitig befestigt. Die Böden verlieren dadurch ihre Fähigkeit, Wasser versickern zu lassen oder zu speichern, was bei Starkregen das Risiko von Überflutungen erhöhen kann.“

Umweltbundesamt, Flächeninanspruchnahme für Siedlungen und Verkehr reduzieren

„Die Risiken durch Hochwasser sollen soweit als möglich verringert werden. Hierzu sollen die natürliche Rückhalte-und Speicherfähigkeit der Landschaft erhalten und verbessert (…) werden.“

Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Punkt 7.2.5


Ausweisung von Bauland in Ballungszentren konterkariert die Anstrengungen gegen die Landflucht

Landtagsabgeordneter Dr. Christoph Rabenstein, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“, vertritt folgende Position:

„Es kann nicht die Lösung sein, dass nun verstärkt in den Ballungszentren gebaut werden soll, anstatt die Leerstände auf dem flachen Land zu beseitigen“

Die Wanderungsströme von Menschen aus ländlichen Gebieten in die Ballungszentren sind ein Problem der heutigen Zeit. Die Gemeinden mit Bevölkerungsrückgang, unternehmen große Anstrengungen, um gegenzusteuern. Ein großer Pluspunkt für diese Gemeinden ist bisher der günstige Wohnraum. In Deutschland steht es jedem frei zu wohnen, wo er möchte. Sowohl die Ballungszentren, wie auch die ländlichen Gebiete können nur durch politische Entscheidungen gegensteuern. Der Ansatz, die Situation durch günstiges Bauland im Bereich der Ballungszentren zu entschärfen, ist sehr kurzsichtig. Jeder Bürgermeister, der für anderwo gegen den Bevölkerungsrückgang kämpft, wird sich über die Ausweisung neuer Baugebiete bei uns bedanken! Ein Auto, welches den Berg hinunterrollt, schiebt man nicht noch an.


Die Ausweisung neuer Bauflächen ohne Bedarfsanalyse und Abwägung der Alternativen widerspricht dem § 1a Baugesetzbuch (BauGB)

„Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang
umgenutzt werden. (…) Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den
Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.“


Flächen wachsen nicht nach

Die Planungshoheit der Gemeinden darf nicht als Grundrecht zum Landverbrauch misssverstanden werden, sondern als Grundverpflichtung zur Erhaltung des Landes für nachfolgende Generationen.


Die Ausweisung großer neuer Bauflächen hat negative Folgen auf die Altersverteilung

Werden große Flächen gleichzeitig verkauft und bebaut, kommen auf einen Schlag viele Menschen in der Phase der Familiengründung in die Gemeinde. So ist zu erwarten, dass in einem relativ engen Zeitfenster sehr viele Kindergartenplätze gebraucht werden, mit dem ensprechenden Platz- und Personalbedarf. Dieser kurzfristig sehr hohe Bedarf an Betreuungsplätzen ist für die Gemeinde viel schwieriger zu decken, als der gleichmäßige Bedarf bei langsamem Wachstum oder relativ konstanter Einwohnerzahl. Dasselbe Problem tritt auf bei Schule und Lehrerbedarf.
In Feucht kam es durch den Bau von ParkSide zu genau diesem ungünstigen schubweisen Zuzug. Die Folgen sind überfüllte Kitas und Kindergärten und sehr große Klassen in der Grundschule für 2018 mit allen negativen Folgen. Die Grundschule Feucht ist überhaupt nicht für sechs- oder gar siebenzügige Jahrgänge ausgelegt, weder von der Anzahl der Klassenräume, noch von der Anzahl der Lehrkräfte. Mehrere Eltern haben inzwischen den Eindruck, dass ihren Vorschulkindern nur aus dem Grund eine spätere Einschulung ihres Kindes empfohlen wurde, damit die Schule eine zusätzliche siebte Klasse für die erste Jahrgangsstufe im Herbst 2018 vermeiden kann. Die Bewohner eines solchen Neubaugebietes werden normalerweise gemeinsam alt. Das bedeutet wiederum, dass dann für lange Zeit die Kinderzahl niedrig bleibt, mit einem Mangel an Kindern für entsprechende Einrichtungen. Viel günstiger für Schulen, Kindergärten und auch die Finanzen der Gemeinde ist eine stabile Altersverteilung mit langfristig betrachtet, jedem Jahr ähnlichen Kinderzahlen.


Feucht und Moosbach brauchen keine zusätzlichen Baugebiete um die Einwohnerzahl stabil zu halten

Es ist auch ohne Ausweisung neuer Flächen nicht zu erwarten, dass die Einwohnerzahlen in unserer Gemeinde in den nächsten 10 Jahren sinken. Das bayerische Landesamt für Statistik stellt Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung in Feucht zur Verfügung. Nach diesen Zahlen hatte Feucht zu allen Zeiten eine positive oder gleichbleibende Bevölkerungszahl, mit Ausnahme eines einzigen Jahres (2011)! Durch den hohen Anteil alter Menschen (22% über 50 Jahre, 24% über 65 Jahre), die in Feucht und Moosbach in eigenen Häusern leben, hier ist momentan die Wohnfläche pro Kopf hier relativ hoch. Bei jedem Haus, dass im Laufe der Zeit frei wird, ist der wieder der Bezug durch eine Familie, mit dann mehreren Personen pro Haus, möglich. Zusätzlich gibt es bereits etwa 30.000 qm freie Bauflächen vor allem in Moosbach, für die sogar schon ein Bebauungsplan vorliegt. Mit einer Bebauung und entsprechendem zusätzlichem Zuzug im Laufe der nächsten Jahre muß gerechnet werden.


Grünland dient als Trinkwasserschutz

Wiesen und Weiden sind auch für unser Trinkwasser wichtig – sie reinigen es: Das dichte Wurzelgeflecht unter Grünland und die geschlossene Pflanzendecke filtern durchsickerndes Oberflächenwasser. Anders als auf dem Acker entstehen hier kaum Probleme durch erhöhte Nährstoffeinträge (Nitrat) aus der Landwirtschaft. Auf angrenzende Gewässer und Biotope übt vor allem schonend (extensiv) bewirtschaftetes Grünland eine Pufferwirkung aus. Schad- und Nährstoffe werden nicht so leicht eingeschwemmt. Damit sind Grünlandflächen und Wälder die beste Basis für sauberes Trinkwasser.


Die große Mehrheit der Moosbacher Einwohner sind gegen eine Vergrößerung ihres Dorfes

Die meisten Moosbacher entschieden sich für ihren Wohnort, weil das Dorf klein ist und von vielen Wiesen und Wäldern umgeben ist. Eine Ausweisung neuer großer Baugebiete mit mehr Einwohnern und Verkehr würde den Charakter des Dorfes stark verändern, selbst wenn der Bebauungsplan nur ähnliche Bauformen wie im Bestand zuliesse. Der Verlust der Freiflächen allein würde die große Veränderung ausmachen!

Nach Artikel 30 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ist der Gemeinderat die Vertretung der Gemeindebürger. Die Gemeinderäte von Feucht wurden von den Bürgern gewählt, damit diese in ihrem Sinne entscheiden. Da der flächenmäßig größte Teil der neuen Baugebiete nur einen kleinen Teil der Gemeinde Feucht, nämlich die Bewohner von Moosbach, stark betreffen würde, sind deren Positionen zu diesem Thema besonders zu berücksichtigen.

„Grünlandbereiche haben sowohl ökologische als auch landschaftsästhetische Bedeutung.“

Landesentwicklungprogramm Bayern

Es macht optisch und psychologisch einen großen Unterschied, ob Wohnbebauung bis zum Waldrand geht, oder ein offene Wiesen zwischen Wald und Häusern liegen.


Deutschland braucht mittelfristig nicht mehr Fläche für den Wohnungsbau

Die Zahlen des statistischen Bundesamtes sagen die Bevölkerungsentwicklung für Deutschland in vier unterschiedlichen Szenarien vorraus. Eine Variante rechnet mit 100.000 Personen Nettozuwanderung pro Jahr, die andere Variante mit 200.000 pro Jahr. Dies ist eine plausibele Annahme, da die politische Lage in Deutschland eine höhere Zuwanderung nicht erwarten lässt. Bei all diesen Varianten wird ab 2021 ein Rückgang der Einwohnerzahl Deutschlands vorhergesagt. Je nach Rechenvariante etwas langsamer oder schneller, aber immer ein Rückgang!

So kann davon ausgegangen werden, dass deutschlandweit zwar bis zum Jahr 2021 noch starker Druck auf dem Wohnungsmarkt spürbar sein wird, dieser jedoch mittelfristig
deutlich abnehmen wird.

Für Feucht bedeutet das, dass wir dann aber vielleicht einen Flächennutzungsplan haben, der unter dem Eindruck und den Nachwirkungen eines relativ kurzen und vielleicht
einmaligen Ereignisses, nämlich der extrem starken Zuwanderung 2015 entstanden ist.

Wenn die Gemeinde Feucht versucht, den kurzzeitig noch hohen Wohnungsbedarf durch Flächenwachstum zu decken, bleibt die momentan gute Möglichkeit, die Innenentwicklung zu verbessern, ungenutzt. Der hohe Druck auf dem Wohnungmarkt und die gute Preisentwicklung in Feucht kann zeitnah noch genutzt werden, das Ortszentrum zukunftsfähig zu machen.


Landwirtschaftliche Nutzflächen müssen für die Zukunft erhalten werden

Der bayerische Bauernverband hat schon 2011 folgende Positionen auf der Landesversammlung veröffentlicht:

„Bislang wird der Flächenverbrauch oft unterschätzt. Dabei wächst auf einem einzelnen Hektar, also einer Fläche mit 100 mal 100 Meter, genug Getreide für 10.000 Laib Brot. Man könnte auf dieser Fläche auch Futter für fünf Kühe oder 35 Schweine anbauen oder ausreichend nachwachsende Rohstoffe, um fünf Haushalte ein Jahr lang mit Strom zu versorgen. (..) Seit 1970 hat die landwirtschaftliche Nutzfläche in Bayern um 500.000 Hektar abgenommen. Das entspricht der heutigen Acker- und Grünlandfläche Niederbayerns. „Ein ‚Weiter so!‘ darf es beim Flächenentzug nicht geben“, fordert Müller. Nutzflächen müssten besser geschützt und notwendige Baumaßnahmen flächenschonend durchgeführt werden.“

„Um den Flächenentzug einzudämmen, muss die Prämisse Flächensparen bei Siedlungsmaßnahmen zum Beispiel durch das Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ und bei Verkehrswegen zum Beispiel durch „Ausbau vor Neubau“ konsequent umgesetzt werden. Die Instrumente der Städtebau- und Eigenheimförderung müssen auf die Nutzung innerörtlicher Potenziale fokussiert werden.“

Die Folgen des Klimawandels sind noch nicht abzusehen, es ist nicht auszuschliessen, dass die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen in Deutschland zur Nahrungserzeugung wieder rentabel, wenn nicht sogar bittere Notwendigkeit wird.


Eine Bedarfsanalyse der ortsansässigen Bevölkerung wurde nicht gemacht

Die Ausweisung von zusätzlicher Siedlungsfläche ist vom plausiblen Nachweis des Bedarfs der ortsansässigen Bevölkerung abhängig zu machen. Eine Prognose muss zumindest methodisch
unbedenklich und insgesamt plausibel sein. Bei der Erstellung einer Bedarfsprognose ist zu berücksichtigen, in welchem Umfang gebrauchte Immobilien zur Deckung eines etwaigen Bedarfs
der einheimischen Bevölkerung künftig zur Verfügung stehen werden (Bestandsimmobilien im Generationenwechsel). Vor einer weiteren Ausdehnung der Wohnbauflächen in den unbebauten Freiraum wird des Weiteren zu prüfen sein, ob für eine Nachverdichtung geeignete Flächen Ortsansässigen zur Bebauung angeboten werden können.
Im Landesentwicklungsplan Bayern von Herrn Beckstein ist das Ziel eine Verringerung des Flächenverbrauches:

„Schon bisher bestand die Verpflichtung der GEmeinden zu einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden (§1a Abs. 1BauGB) Wie die tatsächliche Entwicklung des Flächenverbrauches belegt, ist es jedoch erforderlich, noch größere Anstrengungen zu unternehmen, um dieser Zielsetzung gerecht zu werden. Der wesentliche Schwerpunkt des neuen LEP für den Bereich der Bauleitplanung ist daher die Begründung eines Vorrangs der Innenentwicklung sowie flächensparender Siedlungsformen.(…) Dem Flächenbedarf für die beabsichtigte Baulanausweisung gegenüberzustellen sind die in der Gemeinde noch vorhandenen Reserveflächen innerhalb bestehender und ausgewiesener Siedlungsgebiete. Dabei sind insbesondere Brach- und Konversionsflächen, Nachverdichtungspotentiale in bestehenden Siedlungsgebieten, die Nutzung bereits ausgewiesener Baugebiete oder auch leerstehende Bausubstanz zu berücksichtigen. Soweit die beabsichtigte Entwicklung der Gemeinde nicht oder nicht in vollem Umfang auf den innerhalb bestehender und ausgewieserner Siedlungsgebiete noch nicht ausgeschöpften Flächenreserven stattfinden soll, ist dies nachvollziehbar zu begründen.“

Der Wunsch einiger Menschen, ein Einfamilienhaus mit Garten am Rand eines Dörfchens zu bauen, ist nachvollziehbar. Doch die Verpflichtung politischer Entscheidungsträger gegenüber der Allgemeinheit und und damit nachvollgenden Generationen und unserer Natur wiegt um Vieles schwerer.


Die geplante Neuausweisung von Bauland verstößt gegen die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 22. August 2013

Unterpunkt 3

„Um die Innenentwicklung zu stärken, müssen vorhandene und für eine bauliche Nutzung geeignete Flächenpotenziale in den Siedlungsgebieten, z.B. Baulandreserven, Brachflächen und leerstehende Bausubstanz, sowie Möglichkeiten zur Nachverdichtung vorrangig genutzt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels von zentraler Bedeutung für funktionsfähige und attraktive Innenstädte und Ortskerne, die als wirschaftliche, soziale und kulturelle Mittelpunkte erhalten, weiterentwickelt und gestärkt werden müssen. Die städtebauliche und dörfliche Erneuerung trägt wesentlich zur Erreichung dieser Ziele bei. Flächen, die der Naherholung und räumlichen Gliederung der Siedlungsflächen dienen (z.B. Parkanlagen und Grünflächen) oder Ausdruck einer charakteristischen Siedlungsstruktur sind, sind in der Regel keine geeigneten Potenzialflächen und sind erhaltungswürdig.“

Unterpunkt 7

„Natur und Landschaft sollen als unverzichtbare Lebensgrundlage und Erholungsraum des Menschen erhalten und entwickelt werden.“

„Natur und Landschaft sind unverzichtbare Lebensgrundlage und dienen darüber hinaus der Erholung des Menschen. Der Schutz von Natur und Landschaft, einschließlich regionaltypischer Landschaftsbilder, sowie deren nachhaltige Nutzungsfähigkeit sind deshalb von öffentlichem Interesse. Kommenden Generationen sollen die natürlichen Lebensgrundlagen in insgesamt mindestens gleichwertiger Qualität erhalten bleiben. Dazu gehört auch, beeinträchtigte Natur- und Landschaftsräume so zu entwickeln, dass sie ihre Funktion als Lebensgrundlage und als Erholungsraum wieder erfüllen können.“

„Der Erhalt unbebauter Landschaftsteile ist wichtig, insbesondere im Hinblick auf die vielfältgen Funktionen für das Klima, den Wasserhaushalt, die Biodiversität sowie für die land und forstwirtschaftliche Produktion.“


Das Umweltbundesamt fordert zum Flächensparen auf

„Insgesamt sind die Inanspruchnahme immer neuer Flächen und die Zerstörung von Böden auf die Dauer nicht vertretbar und sollten beendet werden. Angesichts global begrenzter Landwirtschaftsflächen und fruchtbarer Böden sowie der wachsenden Weltbevölkerung ist der anhaltende Flächenverbrauch mit all seinen negativen Folgen unverantwortlich. Dies gilt auch und besonders mit Rücksicht auf künftige Generationen.“

Umweltbundesamt, Boden sparen


Die betroffenen Wiesen in Moosbach haben einen ökologischen Wert

In Mitteleuropa zählen Feuchtwiesen zu den artenreichsten Biotopen. Abhängig vom Wasserhaushalt, dem Nährstoffgehalt und dem Säuregrad des Bodens weisen sie zahlreiche verschiedene Arten auf. Auf Feuchtwiesen wachsen zum Beispiel Seggen, Binsen, Pfeifengras, Sumpfdotterblume, Kuckucks-Lichtnelke oder Wiesenschaumkraut.
Man findet aber auch Orchideen wie Knabenkraut und Schachbrettblume oder Giftpflanzen wie Blauer Eisenhut, Scharfer Hahnenfuß oder Herbst-Zeitlose. Auf Feuchtwiesen leben neben rund 3000 Insektenarten auch Kröten, Frösche und zahlreiche bedrohte Vogelarten wie zum Beispiel der Storch, die Uferschnepfe, das Braunkehlchen, der Kiebitz oder der Alpenstrandläufer. Auch Enten und Schwäne nutzen Feuchtwiesen häufig als Rastbiotop. Sie sind für den Artenschutz von hohem Belang.


Bei einer so deutlichen Vergrößerung der Baufläche würde der Verkehr in Moosbach deutlich zunehmen

Moosbach hat nur eine einzige Zufahrtstraße, diese ist vor allem zur Zeit des Berufsverkehrs sehr stark befahren. Die Anwohner dieser Strasse leiden bereits jetzt unter dem Lärm. Die Strassenverhältnisse in Moosbach lassen keine breiten Gehwege zu, auch kleine Kinder sind fast überall gezwungen, auf der Fahrbahn Rad zu fahren. Dies wird bei einer Zunahme des Autoverkehrs gefährlicher. Bisher ist es üblich, dass sich Kinder ab Vorschulalter in Moosbach alleine im Dorf bewegen könne, um z.B. Freunde zu besuchen. Diese Möglichkeit wird Ihnen bei höherem Verkehrsaufkommen genommen. Durch eine Zunahme des Autoverkehrs in Moosbach würde das bisher sehr beliebte Verkehrsmittel Fahrrad innerhalb Moosbachs sicher an Attraktivität verlieren.


Zunahme der Einwohnerzahl in Moosbach führt zu stärkerem Verkehrsaufkommen in Feucht

Die meisten Familien in Moosbach haben mindestens ein oder zwei Autos. Da es in Moosbach so gut wie keine Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten, nur eingeschränkte Freizeitangebote, keine Gaststätte und auch keinen Arzt gibt, fahren viele Einwohner täglich, z. T. mehrmals aus Moosbach heraus und natürlich wieder zurück.
Man kann davon ausgehen, dass ein großer Teil dieser Fahrten die Feuchter Durchgangsstrassen mit zusätzlichem Lärm, Abgasen und Staus belasten erden. Vor allem die Altdorfer Strasse, Schwabacher Strasse, Nürnberger Strasse und Regensburger Strasse werden betroffen sein.


Der Wald am Josef-Schlosser-Weg hat positive Auswirkung auf das Kleinklima

Durch die Zunahme der sommerlichen Hitzewellen bekommt die kühlende Wirkung von Grünflächen immer mehr Bedeutung. Durch die Verdunstung bringt ein Wald mehr kühle Luft als ein Sees gleicher Fläche. Die kühlende Wirkung reicht einige hundert Meter in die Wohngebiete hinein. Grünflächen sind für Feucht in Bezug auf die Luftqualität von immenser Bedeutung. Die Prognosen sagen für den LKW-Verkehr sind bis zum Jahr 2013 eine Zunahme von 40% voraus, die vorrausschauende Planung in Bezug auf die Feuchter Luftqualität in 10 Jahren liegt hier und heute in der Hand der Gemeinderäte. Bäume filtern Feinstaub, Staub, CO2, Stickoxide verbessern damit die Luftqualität deutlich. Dies ist für eine Gemeinde, die von den Emissionen der Autobahn so stark betroffen ist wie Feucht, von großer Bedeutung.


Es gibt keinen Weg zurück

Sind Flächen erst einmal Bauerwartungsland, ist es nur eine Frage der Zeit, bis es bebaut wird. Die Gemeinde drückt mit der Umwidmung die prinzipielle Zustimmung zu einer Bebauung aus. Theoretisch könnte dieser Plan durch die Gemeinde wieder geändert werden, in der Realität würde das jedoch einem deutlichen Wertverlust für die entsprechenden Eigentümer gleichkommen und fühlt sich so an, als würde den Eigentümern ihr Geld gestohlen. Aus diesem Grund sollte mit der Ausweisung von Bauland extrem zurückhaltend umgegangen werden. Besitzt jemand ein Grundstück mit Baurecht, kann von einer baldigen Bebauung ausgegangen werden. Nur wenige Menschen können es sich leisten, ein bebaubares Grundstück unbebaut zu lassen.


Der Wald am Josef-Schlosser-Weg bedeutet Lebensqualität für die Anwohner

Das Wäldchen am Josef-Schlosser-Weg ist Teil des schmalen Grünstreifens, der in Feucht Wohngebiete von der stark befahrenen Autobahn abtrennt. Dieser hat für die Anwohner eine nicht zu unterschätzende Auswirkung auf ihr Wohlbefinden. Die Bedeutung von unbebauten Grünflächen sowie von Baumbeständen im Siedlungsbereich als Gliederungselemente , zur Klimaverbesserung und auch für die ortsnahe Erholung rechtfertigt deren Sicherung auch aus regionalplanerischer Sicht. Die Durchgrünung und Auflockerung der Bebauung trägt in erheblichem Maße zur Wohn- und Lebensqualität bei.

„Auf Grund des höheren Siedlungsdrucks in verdichteten Räumen (Verdichtungsraum und ländlicher Raum mit Verdichtungsansätzen) sind dort verbleibende kleinere Frei-und Grünflächen besonders wertvoll.“

Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) 7.1.4

Neu zu schaffender Wohnraum für Feucht und Moosbach muß auf die Zukunft ausgerichtet werden

Wir werden weniger, älter und bunter. Demographische Faktoren müssen in der Verkehrs und Stadtplanung berücksichtigt werden. Familien, die ein Einfamilienhaus mit Garten wollen und brauchen werden in den nächsten 20 Jahren weniger werden. Unkomplizierte Wohnungen mit weniger Fläche, dafür ohne Autonotwendigkeit, werden verstärkt gesucht. Auch im Regionalplan werden für Feucht städtebauliche Sanierungsmaßnahmen und kein Flächenwachstum gefordert.


Der Regionalplan stellt Feuchtwiesen unter besonderen Schutz

Als ökologisch sehr wertvolle und besonders erhaltungsbedürftige Bereiche genießen Feuchtflächen nach Art. 13 d BayNatSchG besonderen Schutz. Dadurch sollen Pflanzen- und Tierarten, die auf diese Lebensräume angewiesen und in ihrem Bestand bereits sehr gefährdet sind, erhalten werden. Maßnahmen, die zur Zerstörung, Beschädigung, zu nachhaltigen Störungen oder Veränderungen des charakteristischen Zustands ökologisch besonders wertvoller Nass- und Feuchtflächen führen können, bedürfen daher der Erlaubnis. Wegen des äußerst geringen Anteils von Feuchtgebieten an der Regionsfläche muss bei beabsichtigten Veränderungen in allen Regionsteilen ein besonders strenger Maßstab angelegt werden.


Die Wiesen in Moosbach sind wichtig für die Naherholung

Nicht zuletzt sind Wiesen und Weiden Orte der Ruhe und Erholung: Mit ihren typischen Landschaftsbildern, die meist aus dem harmonischen Verhältnis zwischen Wald und Offenland resultieren, prägen Grünlandregionen die Kulturlandschaft Mitteleuropas. Für den Menschen sind Wiesen und Weiden mit ihrer Vielfalt an Farben, Formen und Strukturen ein Ort der Ruhe, der Erholung und des Naturerlebens. Eine große Bedeutung hat laut Regionalplan

„(…) auch die Feld-Wald-Verteilung, da zwischen der Erholungswirksamkeit und dem Verhältnis zwischen bewaldeten und unbewaldeten Flächen sowie deren Verteilung ein enger Zusammenhang besteht.“