Im Januar 2018 wurde geplant, etwa 12 Hektar Wald-und Wiesenflächen in Feucht und Moosbach zu neuem Bauland zu machen. Das Ziel dieser Bürgerinitiative war und ist, zu informieren, Einspruchmöglichkeiten rechtzeitig bekannt zu machen und nicht abzuwarten, bis die Bagger rollen. Starkes Engagement der Bürger für den Erhalt der Naturflächen führte dazu, dass bereits ca. 10 Hektar Wald bzw. Wiesen bleiben dürfen. Inzwischen steht noch das Wälchen am Joseph-Schlosser-Weg in Feucht und die Wiese am Birnthoner Weg in Moosbach zur Diskussion.
Schon im Januar 2020 soll darüber abgestimmt werden, ob die Gemeinde das Waldgebiet selbst kaufen wird. Sollte dies geschehen, werden finanzielle Fakten geschaffen, die eine Bebauung eigentlich erzwingen. Danach wäre eine Abstimmung über die Einwendungen der Bürger eine Farce.
Gründung der Bürgerinitiative Pro Grün in Feucht und Moosbach
Wir haben die Bürgerinitiative Pro Grün in Feucht und Moosbach gegründet, weil wir unsere Wald- und Grünflächen in Feucht und Moosbach erhalten möchten. Wir sind der Ansicht, dass wir mehr erreichen können, wenn wir uns zusammenschließen.
Der Marktgemeinderat Feucht hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 beschlossen, dass für das gesamte Gemeindegebiet des Marktes Feucht der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan neu aufzustellen ist.
Warum wird ein Flächennutzungsplan aufgestellt?
Die gesetzliche Grundlage bzw. der gesetzliche Auftrag für die Aufstellung, Fortschreibung oder Änderung von Flächennutzungsplänen befindet sich im Baugesetzbuch. Dort heißt es in § 1 Abs.3
BauGB, dass die Gemeinden die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) aufzustellen haben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich
ist. Üblicherweise stellt eine Gemeinde alle 15 Jahre ienen neuen Flächennutzungsplan auf, teils um die Flächennutzung im Flächennutzungsplan an die Realität anzupassen, oder eben auch um Potentiale für Gewerbeansiedlungen oder Wohnbebauung aufzuzeigen. Im Flächennutzungs- und Landschaftsplan trifft die Gemeinde grundsätzliche Entscheidungen über die künftige städtebauliche und räumliche Entwicklung des gesamten Gemeindegebietes.
Zu Beginn wurde ein Planungsbüro beauftragt, eine Vorentwurf zu erstellen. Dieser wurde im Bauausschuss und Gemeinderat diskutiert und über die einzelnen Gebiete (Porträts) abgestimmt. Im Dezember und Januar hat die Bürgerinitiative schon 1200 Unterschriften gesammelt, um zu zeigen, dass die Bürger diese Änderung ablehnen. In einer ersten Abstimmung am 25. Januar 2018 wurden dann die Gebiete am Walburgisheim in Feucht und das Gebiet Am Bahndamm bzw. die Moosbacher Höhe in Moosbach abgelehnt. Sie sind seitdem nicht mehr Bestandteil der Änderung des Flächennutzungsplans. Diese Gemeinderatssitzung wurde in die Reichwaldhalle verlegt, da wir durch unsere Aktionen die Bürger informiert haben und mobilisiert haben.
Verabschiedung des Vorentwurfs
Das Planungbüro hat den Flächennutzungsplan überarbeitet, diese Änderungen wurden am 14. Juni 2018 vom Gemeinderat verabschiedet. Nach wie vor sind das Wäldchen am Josef-Schlosser-Weg in Feucht, die Wiese am Birnthoner Weg ind Moosbach und die Wiese am Kappenzipfel in Moosbach von den Änderungen betroffen. Hier sollen Wald- bzw. Grünflächen in Wohnbauflächen umgewandelt werden. Die CSU Feucht, die SPD Feucht, die Freien Wähler und die UCS stimmten für die Änderung. Die Grünen und die Franken stimmten dagegen.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Nach der Verabschiedung des Vorentwurfs findet die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit vom 1.Juli 2018 bis zum 16. September 2018 statt. Die Bürger und auch zuständige Behörden können den Plan in diesem Zeitraum im Bauamt des Marktes Feucht, Pfinzingstraße 10 in Feucht, II. Stock, Zimmer 804 zu folgenden Zeiten: Montag-Freitag 8:30-12:00 Uhr, Dienstag 13:00-15:30 Uhr und Donnerstag 13:00-17:00 Uhr einsehen. Auf Wunsch wird die Planung von den zuständigen Mitarbeitern erläutert. Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet unter https://www.feucht.de/cms.new/news/4115.html eingestellt. Eine ausführliche Begründung finden Sie hier: Begründung zur Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans Feucht.
Die Bürgerinitiative sammelt in diesem Zeitraum Einwendungen gegen den Flächennutzungsplan. Hier sind alle Bürger in Feucht und Moosbach aufgerufen sich zu beteiligen. Formulieren Sie Ihre Einwendung gegen die Änderung des Flächennutzungsplans. Diese Einwendung kann formlos erfolgen. Wir haben unsere Argumente unter Unsere Argumente zusammengetragen. Vorformulierte Einwendungen finden Sie hier: Einwendungen. Beziehen Sie Stellung und gestalten Sie die Zukunft von Feucht und Moosbach aktiv mit. Durch Ihre Beteiligung können die Gemeinderäte überzeugt werden und ihre Zustimmung widerrufen. Sprechen Sie Ihre gewählten Gemeinderäte an und konfrontieren Sie sie mit Ihrem Standpunkt.
Stellungsnahme der Gemeinde
Am 13. März 2019 nimmt die Gemeinde Stellung zu den Einwendungen der Bürger und auch zu Einwendungen von Behörden. Die Einwendungen werden einzeln behandelt und der Gemeinderat stimmt über jede Einwendung ab.
Die Einwendungen erwiesen sich als zu umfangreich und komplex, die entstehende Diskussion als zu lange, um das Thema in nur einer Sitzung abzuhandeln. Am 4. Juni 2019 steht das Thema wieder auf der Tagesordnung.
Gemeinderatssitzung am 4.Juni 2019
Der Kappenzipfel bleibt unbebaut! Die Gemeinderatssitzung war diesmal wirklich herraussfordernd. 53 Einwendungen der Bürger in 3 Stunden! Doch wir haben Grund zu feiern. Die große Wiese am Kappenzipfel bleibt von den Änderungen im neuen Flächennutzungplan unberührt. Herzlichen Dank an alle, die sich dafür eingesetzt haben. Jetzt stehen noch die Wiese am Birnthoner Weg und vor allem das Wäldchen am Josef-Schlosser Weg als mögliche Baugebiete zur Diskussion. Wir bleiben dran!
Öffentliche Auslegung des überarbeiteten Flächennutzungsplans
Jetzt wird der endgültige Flächennutzungsplan erstellt und erneut abgestimmt. Dieser Plan liegt bis zum 31.08.2019 im Rathaus aus. Alle Bürger von Feucht können erneut Einwendungen schreiben. Über diese Einwendungen wird dann erneut in einer Gemeinderatssitzung abgestimmt.
Offener Brief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder (18.08.2019)
Gemeinderatssitzung am 9.Dezember 2019
Was kommt als Nächstes?
Über die nicht behandelten Einwendungen wird am 02. März 2020 in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung abgestimmt. Hier geht es dann hauptsächlich um den Wald am Josef-Schlosser-Weg.
Die Gebiete bzw. Portraits im Einzelnen:
Josef-Schlosser-Weg Feucht
Derzeitige Darstellung im FNP: Waldfläche
Geplante Darstellung im Flächennutzungs- und Landschaftsplan: Wohnbaufläche, Fuß- und Radwegeverbindung
Bauflächen (ca. 0,9 ha)
Die Waldfläche südlich des Josef-Schlosser-Wegs ist von drei Seiten von Wohnbebauung umgeben und wird an der vierten Seite von der Autobahn begrenzt. Eine Abrundung des Siedlungskörpers bietet sich aus planerischer Sicht an. Als Begrenzung des Entwicklungsgebiets und Sichtschutz in westliche Richtung ist ein Randstreifen der Waldfläche im Bereich der Bauverbotszone der Autobahn zu erhalten. Eine Erschließung des Gebietes kann über den Josef-Schlosser-Weg erfolgen.
Grün- und Freiflächen
Wegeverbindungen zwischen Josef-Schlosser-Weg und süd(west)lich vorhandenen Fuß- und Radwegen sind als Ersatz für den bestehenden Pfad durch den Wald herzustellen. Aufgrund des
Verlustes von Waldflächen (denen im Waldfunktionsplan eine besondere Bedeutung für den Lärmschutz zugewiesen wird) sollte die Baufläche stark durchgrünt werden (nach Möglichkeit
Erhalt kleinerer Waldreste als gliedernde Elemente im geplanten Baugebiet).
Umsetzung
Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gebietes wird ein Bebauungsplanverfahren erforderlich, worin im Rahmen eines Umweltberichts und einer speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung (saP) die Eingriffe in den Natur- und Artenhaushalt zu untersuchen und auszugleichen sind. Um gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten sind die Emissionen der Autobahn zu untersuchen und passive sowie aktive Schallschutzmaßnahmen festzusetzen.
Birnthoner Weg Moosbach
derzeitige Darstellung im Flächennutzungsplan: Wohnbaufläche, gemischte Baufläche, Fläche für Landwirtschaft, Busch- und Baumgruppe mit geschützter Feuchtfläche
geplante Darstellung im Flächennutzungsplan: Wohnbaufläche, Grünfläche, biotopkartierte Waldfläche, die als naturschutzfachlich hochwertiger Bereich zu erhalten und zu entwickeln ist
Bauflächen (ca. 0,7 ha)
Die rückwärtige Fläche im Bereich des Birnthoner Wegs bietet sich für eine kleinteilige Abrundung der bestehenden Wohnbauflächen in nördliche Richtung an. Als natürlichen Abschluss der Erweiterung ist das nördlich angrenzende Wäldchen zu erhalten. Um dem bestehenden Gebietscharakter zu entsprechen werden die südlich angrenzenden gemischten Bauflächen zukünftig als
Wohnbauflächen dargestellt.
Grün-/Freiflächen
Für die Erweiterung am Birnthoner Weg ist eine Ortsrandeingrünung durch das nördlich und westlich liegende Wäldchen gegeben. Erhalt und Sicherung dieses Laubwalds (biotopkartiert) bzgl. Flächennutzungs- und Landschaftsplan der neuen Bebauung ist durch eine Grünfläche mit Pufferfunktion zur Siedlung zu berücksichtigen; Zweckbestimmung Naturschutz – Ziel: wärmeliebender Krautsaum, alle 2-3 Jahre zu mähen, sollte als öffentliche Grünfläche und evtl. als interne Ausgleichsfläche in den nachfolgenden Bebauungsplan aufgenommen werden.
Umsetzung
Für die Umsetzung der Abrundung ist ein Bebauungsplan mit Umweltprüfung erforderlich. Neben der städtebaulichen Ordnung sind vor allem die Themen Natur- und Artenschutz sowie Lärmschutz zu den nahegelegenen Sportanlagen zu beachten